Navigation überspringen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KH Schlenker Elektrotechnik GmbH

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese geltend somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

§ 3 Preise

(1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Auftraggeber in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten unsere Preise ab Werk.

(3) Den Preisen liegt eine Kupferbasis von 1,50 € zugrunde. Der Kupferzuschlag berechnet sich auf der Grundlage der oberen DEL-Notierung zuzüglich eines Verarbeitungszuschlags, abzüglich der Kupferbasis am Tag des Bestellungseingangs.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ihm ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Der bestätigte Liefertermin ist ein Ab-Werk-Termin.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Kleinaufträge und Sonderaufträge (Transformatorennotdienst)

(1) Kleinaufträgen unter 30 € werden zu einem Pauschalpreis von 30 € verrechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Bei Bestellungen über den Transformatorennotdienst wird neben dem vereinbarten Warenpreis ein zusätzlicher Bearbeitungszuschlag in Höhe von 50 € fällig.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Der Versand der Ware erfolgt nach Ermessen des Verkäufers. Mehrkosten für Expresssendungen gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

§ 7 Rechte des Käufers wegen Mängel

(1) Der Käufer muss Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können (verborgene Mängel), sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(2) Wird das in (1) dieses Paragraphen vorgegebene Rügerecht überschritten oder die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, so erlöschen alle Mängelansprüche.

In jedem Fall erlischt das Rügerecht sechs Monate nach Erhalt der Ware.

(3) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(4) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung beglichen hat.

(2) Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Ware.

(3) der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 9 Zahlungen

(1) Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt.

(2) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Anspruchs auf Schadensersatz bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

(3) Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen und dadurch die dem Verkäufer gegenüber bestehenden Zahlungspflichten gefährden, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 10 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige unmittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.

(3) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 11 Anwendbares Recht

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Nach oben